Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Rollrasen

    § 1 Geltungsbereich
    (1) Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit abweichende Bedingungen nicht
    ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. anerkannt worden sind, ausschließlich für
    alle Rechtsgeschäfte zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und seinem
    Vertragspartner. Dies gilt auch für zukünftige Rechtsgeschäfte.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
    Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
    (2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner vom
    Verwender schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten vom Vertragspartner als
    genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe
    schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe der
    geänderten Geschäftsbedingungen durch den Landwirt hingewiesen.
    Die geänderten Geschäftsbedingungen ersetzen die bisherigen Bedingungen und
    gelten für alle künftigen Geschäfte.
    (3) Der Begriff „schriftlich“ schließt den fernschriftlichen Verkehr sowie die Arten
    schriftlicher Nachrichtenübermittlung in Form von Telefax oder E-Mail ein.
    (4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Käufern haben nur
    Gültigkeit, wenn sie insoweit zur Vertragsurkunden erklärt wurden und/oder
    schriftlich bestätigt wurden.
    § 2 Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist grundsätzlich der Ort des landwirtschaftlichen Betriebs. Die
    Übernahme des Transports durch den Landwirt erfolgt aufgrund einer gesonderten
    Vereinbarung.
    § 3 Lieferung
    (1) Die Lieferung erfolgt unter Beachtung des Verwendungszwecks und der
    Produktionsspezifik in angemessener Frist, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist
    oder ein Liefertermin vereinbart wurde.
    (2) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, extreme
    Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig
    erschwert, so wird der Landwirt für die Dauer der Behinderung und deren
    Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Vor dem Eintritt solcher Ereignisse wird der
    Landwirt den Vertragspartner unverzüglich unterrichten.
    (3) Bestellte Ware, die nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin durch den
    Kunden oder eine durch ihn bevollmächtigte Person storniert wird, gilt als gekauft
    und muss in vollem Umfang bezahlt werden.
    § 4 Mängelrügen
    (1) Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Überprüfung und Untersuchung ohne
    Weiteres erkennbar sind, müssen dem Landwirt unverzüglich bei der Ablieferung
    schriftlich angezeigt werden.
    (2) Bei Übernahme am landwirtschaftlichen Betriebsort reicht eine mündliche
    Mängelanzeige, die unverzüglich schriftlich bestätigt werden muss. Andernfalls
    stehen dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, Mängelansprüche auf
    Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt nicht zu.
    (3) Erfolgt der Transport durch den Vertragspartner oder einen von diesem
    beauftragten Dritten, ist Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt aufgrund
    typischer Transportschäden ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der
    Vertragspartner das Transportrisiko.
    (4) Untersuchungsergebnisse, die äußerlich nicht erkennbare Inhaltsstoffe des
    Produkts betreffen, werden dem Landwirt gegenüber nur anerkannt, wenn die
    jeweilige Untersuchung von einer landwirtschaftlichen Untersuchungs- und
    Forschungsanstalt oder einem öffentlich anerkannten Analyseinstitut aus einer
    repräsentativen Probe erfolgt.
    (5) Bei Naturprodukten sind 10% Maß- und Gewichtstoleranzen vom Kunden zu
    tragen.
    (6) Ist eine Beanstandung berechtigt, so kann der Landwirt gegenüber dem
    Unternehmer anstatt der gelieferten Produkte wahlweise die Bereitstellung
    mangelfreier Produkte vornehmen.
    § 5 Mängelansprüche
    Das Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es sich für die im Vertrag
    vorausgesetzte Verwendung eignet. Ein darüber hinaus gehender Inhalt der
    Beschaffenheit bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
    § 6 Haftung
    Der Landwirt ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, der Käufer verletzt Leben, Körper oder
    Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche Vertragspflicht, die für die Erreichung
    des Vertragszwecks unverzichtbar ist. Hiervon ausgenommen ist auch die Haftung
    wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, wie die
    Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum
    Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorgesehenen Regelung nicht verbunden.
    § 7 Eigentumsvorbehalt
    (1) Das Eigentum an dem vom Landwirt gelieferten Produkt bleibt bis zur
    vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die der Landwirt
    aus den Geschäftsbedingungen mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder
    künftig erwirbt, vorbehalten. Der Ladwirt ist bei vertragswidrigem Verhalten des
    Vertragspartners, insbesondere wenn er mit der Zahlung in Verzug kommt, nach
    angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
    Vertragspartner verwahrt unentgeltlich die Produkte für den Landwirt.
    (2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Landwirt von Pfändungen oder sonstigen
    Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum sofort zu benachrichtigen. Dritte sind
    auf das Eigentum des Landwirts hinzuweisen. Die Kosten hat der Vertragspartner
    zu tragen.
    (3) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Produkte nur im Rahmen
    eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen
    Verfügungen über diese Produkte, insbesondere zur Verpfändung oder
    Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.
    (4) Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Veräußerung des
    Vorbehaltsprodukts ab. 

    Adresse

    Stuttgarter Rollrasen & Dachbegrünung
    Thomas Juzeler KG
    Heidenburgstr. 30
    70378 Stuttgart
    Deutschland

     

    Fon: 0711-532495
    Fax: 0711-539399

    E-Mail: kontakt@juzeler.de

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-12 und 13-16 Uhr

    Sa 8-12 Uhr